07.07.2022
Der Deutsche Bundestag hat in einer Nacht- und Nebelaktion am 24. 6. 2021, ca. 1.15 Uhr, ohne Expertenanhörung und ohne Beratung in Ausschuss, innerhalb von einem Monat die Verschärfung der Freierbestrafung in 2. und 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Während vorher ein Kunde mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden konnte, wenn er vorsätzlich die Dienste einer „Zwangsprostituierten, eines Menschenhandelsopfers oder einer Sexarbeiterin “ in Not“ in Anspruch nahm, wurde mit der Gesetzesverschärfung der Tatbestand der Leichtfertigkeit eingeführt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232a.html
Wie soll ein Kunde dies erkennen?
Denn gerade eine Sexarbeiter*in, die zur Sexarbeit gezwungen wird, also nicht freiwillig tätig ist, wird alles daran setzen, nicht als solche identifiziert zu werden, da sie ansonsten Stress befürchten muss.
Auch gibt das Gesetz keinerlei Hinweise hierzu, wie der Kunde eine „Zwangsprostituierte“ erkennen soll.
Die Freierbestrafung ist das Prostitutionsverbot durch die Hintertür. Verbotspolitik funktioniert nicht und treibt die Beteiligten in den Untergrund. Bringt das in Ordnung!
Wir unterstützen die Kampagne Bringt das in Ordnung! Ihr auch? Dann unterschreibt die Petition hier