Hier geht es um rechtliche Dinge, die für Sexarbeiter*innen und BetreiberInnen von Bordellen o.ä. wichtig sind. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Viele Begriffe sind in Verbindung mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) vom 01.01.2002 und dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) vom 01.07.2017 aufgeführt. Die Erklärungen beziehen sich auf Hannover/Niedersachsen. Sie sind nicht unbedingt auf die anderen Bundesländer zu übertragen.
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Fragen und Antworten zum Prostitutionsgesetz
Diese Broschüre richtet sich an Menschen, die im Rotlichtmilieu tätig sind, speziell an Prostituierte und Bordellbetreiber. (369 KB)
Prostitutionsgesetz (ProstG)
Umgang mit dem ProstG und seinen Auswirkungen in der Landeshauptstadt Hannover (198 KB)