07.01.2021
Seit dem erneuten Lockdown sind sexuelle Dienstleistungen seit November wieder verboten. Das heißt, dass Bordelle, Clubs und andere Prostitutionsstätten wieder schließen mussten. Auch die Anbahnung auf dem Straßenstrich ist verboten. Wer dagegen verstößt muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In der Zwischenzeit müssen viele Prostitutionsbetriebe Insolvenz anmelden. Der BesD, ein Bündnis Sexarbeitender aus allen Branchen, hat dazu eine Stellungnahme verfasst.
Appell
Seit dem 17. März ist Sexarbeit aufgrund des Corona-Virus auf staatliche Anordnung verboten. Sexarbeitende und Bordellbetreiber*innen sind in ihrer Existenz bedroht. Ein Ende dieses Verbotes ist derzeit nicht abzusehen und Prostitutionsgegner*innen nutzen die derzeitige Situation, um ein generelles Prostitutionsverbot zu fordern. Der Berufsverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. (BSD e.V.) sammelt mit diesem Appell Stimmen zur Aufhebung des derzeitigen Arbeitsverbotes. Den Appell unterstützt auch die Deutsche Aidshilfe gibt gleichzeitig zu Bedenken, dass Sexarbeitende keineswegs „Superspreader“ sind, sondern vielmehr ein Vorbild für den unaufgeregten und vernünftigen Umgang mit dem Corona-Risiko sein könnten. Lesen Sie hier mehr.